Barrierefreiheitserklärung

für die highQ Computerlösungen GmbH

 

Stand unserer Barrierefreiheit 

Wir, die highQ Computerlösungen GmbH, sind uns unserer Verantwortung bewusst, digitale Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen. 

Als Softwareunternehmen mit Hauptsitz in Baden-Württemberg und Kunden im öffentlichen Sektor orientieren wir uns an den gesetzlichen Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit. 

Unser Internetauftritt sowie unsere Softwarelösungen werden fortlaufend so gestaltet, dass sie den Anforderungen der aktuellen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und der zugrundeliegenden WCAG 2.1 entsprechen. 

Der Webauftritt ist mit der BITV 2.0 weitestgehend vereinbar.  Für eine barrierearme Nutzung steht zusätzlich das Tool DigiAccess zur Verfügung. 

Nachfolgende Inhalte sind derzeit nur eingeschränkt zugänglich. Eine Verbesserung ist bereits geplant: 

  • Vereinzelt können PDF-Dokumente noch nicht vollständig barrierefrei sein. 

Wir verfolgen damit die in § 10 L-BGG BW festgelegten Standards für barrierefreie Web- und Softwaregestaltung, die auch im Bundesrecht (§ 12a BGG i. V. m. BITV 2.0) verankert sind. 

 

Rechtliche Grundlagen

Auch wenn wir als privates Unternehmen keiner unmittelbaren gesetzlichen Pflicht zur Web-Barrierefreiheit unterliegen, erfüllen wir freiwillig die höchsten Barrierefreiheitsstandards.

Dies steht im Einklang mit den Zielen der

  • Landesgesetze (L-BGG BW), 
  • Bundesgesetze (BGG) für öffentliche Stellen und 
  • den Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), das ab 28. Juni 2025 gilt.

Viele unserer Produkte und Dienstleistungen – etwa Software für den öffentlichen Personennahverkehr und Lösungen im Finanzsektor – fallen unter die im BFSG genannten Kategorien (z. B. elektronische Ticketing-Apps, Banking-Anwendungen).

Wir stellen sicher, dass diese rechtzeitig BFSG-konform und somit barrierefrei nutzbar sind.

Bereits jetzt richten wir unsere Entwicklungsprozesse an den Kriterien der EU-Norm EN 301 549 aus, welche die Barrierefreiheitsanforderungen für ICT-Produkte und -Dienstleistungen harmonisiert. 

 

Maßnahmen und Konformität

Unsere Unternehmenswebsite ist nach eigener Prüfung weitestgehend barrierefrei und erfüllt die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA.

Beispiele dafür sind:

  • Alle Bilder sind mit Alternativtexten versehen. 
  • Videos sind untertitelt. 
  • Die Navigation ist sowohl per Tastatur als auch mit Screenreader zugänglich. 

Eventuelle verbleibende Barrieren möchten wir schnellstmöglich identifizieren und beseitigen. 

Dabei orientieren wir uns an anerkannten Best Practices, u. a. den Richtlinien der Bundesfachstelle Barrierefreiheit und dem BITV-Test. 

 

Feedback und Kontakt

Sollten Sie dennoch auf Barrieren oder Probleme bei der Nutzung unserer Website oder Software stoßen, lassen Sie es uns bitte wissen.

Wir freuen uns über jeden Hinweis und arbeiten kontinuierlich an Verbesserungen.

Kontakt: 
📧 E-Mail: marketing@highq.de 
📞 Telefon: +49 761 70 60 40

Zuständige Ansprechperson: 
[Marek Sievers, Head of Marketing] – nimmt Ihre Rückmeldungen zur Barrierefreiheit gerne entgegen.

 

Durchsetzung

Wir sind bemüht, alle Anliegen zeitnah zu bearbeiten und für Abhilfe zu sorgen.

 

Kontakt Schlichtungsstelle:

Landeszentrum Barrierefreiheit

Schlichtungsstelle

Else-Josenhans-Straße 6

70173 Stuttgart

Telefon: 0711 123 39375

E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de

Schlichtungsantrag online stellen

 

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 16. Juni 2025 erstellt und zuletzt am 16. Juni 2025 überprüft. 
Wir werden den Inhalt dieser Erklärung jährlich oder bei wesentlichen Änderungen aktualisieren.

Hinweis: 
Da wir kein öffentlicher Anbieter im Sinne des Behindertengleichstellungsrechts sind, ist für uns keine behördliche Schlichtungsstelle vorgeschrieben.

Sollte es dennoch zu einer Meinungsverschiedenheit kommen, suchen wir selbstverständlich direkt den Dialog mit Ihnen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

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