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Januar 2002
Verkehrstelematik in Städten

 

Ein ADAC-Leitfaden für die Praxis

2.6 Elektronische Cashsysteme

Noch vor zwei Jahrzehnten bezahlten die Deutschen überwiegend mit Banknoten und Münzen. Heutzutage wird ein beträchtlicher Anteil der Zahlungsvorgänge per "electronic cash" abgewickelt, am häufigsten mit EC- und Kreditkarten. EC-Karten sind für den Erwerb von ÖPNV-Fahrscheinen oder Parkhaus-Tickets eher ungeeignet, weil entweder eine PIN eingegeben oder eine Unterschrift geleistet werden muss. Bei Kreditkarten sind die Transaktionszeiten zwar wesentlich kürzer, dafür sind die Transaktionskosten jedoch relativ hoch.

 

Seit 5 Jahren sind auch zwei wiederaufladbare Chipkarten im Umlauf, die GeldKarte der Banken und Sparkassen und die Paycard der Deutschen Telekom.

 

Die GeldKarte, die es als kontogebundene und kontoungebundene Version (White Card) gibt, ist mit einem (goldenen) Chip ausgestattet, der sich bis zu einem Guthaben von 200 EUR aufladen lässt.

 

Die Paycard ist ebenfalls als kontogebundene (Aufladen am Kartentelefon) und kontoungebundene Version (Aufladen mit Bargeld in Fahrkartenverkaufsstellen und Servicecentern) erhältlich. Sie ist in erster Linie Telefonkarte, kann aber auch als Zahlungsmittel z.B. zum Erwerb von ÖPNV- oder Bahnfahrkarten genutzt werden. Der entsprechende Umsatz wird zunächst auf der Paycard gespeichert und erst beim nächsten Aufladen ausgelesen.

 

Neben GeldKarte und Paycard gibt es unternehmenseigene Karten diverser Nahverkehrsbetriebe und Parkhausgesellschaften, die aber nur dort als Zahlungsmittel gültig sind.

 

 

Art des Cashsystems (n=143)

 

 

Einsatzgebiete des Cashsystems (n=143)

 

Die Befragung hat ergeben, dass 143 Städte elektronische Zahlungsmittel im Verkehrsbereich einsetzen, am häufigsten die Geldkarte (69%). Jede zweite Stadt bietet des Bezahlen per EC-Karte an, jede fünfte Stadt per Paycard und jede zehnte Stadt per Kreditkarte.

 

Parken ist die Domäne der bargeldlosen Zahlungsmittel: 71% der Städte, die bargeldlose Zahlungsmittel einsetzen, bieten electronic cash am Parkscheinautomaten an, 45% an den Kassenautomaten der Parkhäuser und 34% am Fahrscheinautomaten des ÖPNV.

 

Der bargeldlose Zahlungsverkehr birgt zahlreiche Vorteile sowohl für Automatenbetreiber als auch für Kartenbesitzer. Die Betreiber sparen Kosten durch geringere Bargeldhaltung, durch verringertes Diebstahl-, Falschgeld- und Vandalismusrisiko sowie durch flexiblere Tarifgestaltung. Die Kartenbesitzer müssen nicht mehr nach Kleigeld suchen, sparen sich im Parkhaus den Weg zum Kassenautomaten und können zudem von Preisvorteilen profitieren, wenn die Preisermittlung nach dem Bestpreisprinzip erfolgt oder Rabatte eingeräumt werden.

 

Der ÖPNV setzt zunehmend auf den elektronischen Fahrschein: Der Fahrgast zahlt mit seiner geladenen Chipkarte (elektronische Geldbörse) und bucht damit den Fahrschein auf seine Chipkarte. Im Falle einer Fahrscheinkontrolle kann der Kontrolleur die Gültigkeit des elektronischen Fahrscheins mit Hilfe eines mobilen Lesegerätes überprüfen. Bei den neuesten Systemen erfolgen die Zahl- und Buchungsvorgänge berührungslos: Der Fahrgast führt seine Karte an einem Lesegerät vorbei, wenn er ein- oder aussteigt.

 

Elektronische Fahrschein-Systeme erfordern zwar hohe Investitionskosten, senken aber im Gegenzug die Betriebskosten. So werden beispielsweise aufwendige Fahrgastzählungen durch die automatische Auswertung der Fahrgastabrechnungen überflüssig.

 

Elektronische Parkkarten gibt es zunehmend auch für den ruhenden Verkehr. Der Autofahrer kauft eine geladene Parkkarte und steckt sie bei Ein- und Ausfahrt des Parkhauses in ein Lesegerät. Besonders benutzerfreundlich: Chipkarten mit integrierter Antenne (Transponder-Technik), die das manuelle Einführen der Chipkarte in das Lesegerät überflüssig machen.


ADAC-Empfehlungen

 

Erleichtern Sie den Erwerb der Chipkarten und erläutern Sie deren Handling, um die Akzeptanz von Beginn an zu sichern.


Streben Sie die Multifunktionalität der Chipkarte an und machen Sie so den Besitz verschiedener Karten für verschiedene Zwecke überflüssig.
Setzen Sie nicht auf eine Insellösung, sondern denken Sie an eine bundesweite - später europaweite - Kompatibilität der Chipkarte.


Gewährleisten Sie Betriebssicherheit und Datenschutz.


Machen Sie das System so transparent wie möglich, so dass der Nutzer insbesondere den Zahlungsvorgang jederzeit nachvollziehen kann.
Stellen Sie sicher, dass für möglichst alle Beteiligten eine Wertschöpfung entsteht.

 

Fallbeispiel Südbaden

 

Verkehrsgebiet allgemein

 

Einwohner: 1,7 Mio.
Beförderungsfälle p.a.: 35,5 Mio.
Netz: 140 Linien, 6.000 Haltestellen

 

Telematiksystem

 

(Berührungsloses) Electronic Ticketing bei 30 Verkehrsunternehmen im Regionalverkehr Südbaden
Inbetriebnahme: 1991 mit Magnetstreifenkarte, seit 1998 auch berührungslos mit Chipkarte (seit 2001 auch als Chip in Armbanduhr
Anzahl der elektronischen Tickets: 70.000 Magnetstreifenkarten, 10.000 berührungslose Chipkarten (70% Schüler, 30% Erwachsene)
Anzahl der Installationen:
In 600 Bussen (in 225 berührungslos), 15 Funkstationen
Hersteller: CUBIC Transportation Systems Deutschland GmbH (Fahrscheindrucker), elomac Ebersberg (Funk),
highQ Computerlösungen Freiburg (Funkstation)

 

Kosten

 

Erstinvestition: 2,9 Mio. EUR (Fahrscheindrucker, Magnetkarten)
Folgeinvestition: 1,8 Mio. EUR (neue Generation von Fahrscheindruckern, berührungslose Karten)
Betrieb: Kosten für Hardwareunterhalt, keine Funkkosten

 

Systembeschreibung

 

Allgemeines: Elektronic Ticketing bei Zeitkarten, Wertkarten, (unternehmenseigene Geldkarten) und Mehrfahrtenkarten: Der Fahrgast benötigt keinen Papierfahrschein mehr. Er muß beim Einsteigen lediglich seine Chipkarte im Abstand von 10 cm an einem Lesegerät vorbei führen, wobei alle relevanten Daten, die für die Abrechnung oder eine Fahrscheinkontrolle notwendig sind, auf die Karte geschrieben werden (Datenübertragung zur SBG-Zentrale per Funk).


Daten: 500.000 Daten pro Tag, starke Datenkomprimierung durch dynamische Datenverwaltung (wichtige Voraussetzung für Datenfernübertragung)
Datenverwaltung: zeitnahe Verbuchung der Einnahmen, Arbeitszeiterfassung, Buchhaltung, Statistiken, Verbundabrechnungen, Einnahmenzuscheidung

 

Busfahrerarbeitsplatz mit Lesegerät

 

Busfahrerarbeitsplatz mit Lesegerät:
Berührungsloses Bezahlen möglich

 

Genehmigungsverfahren

 

nicht notwendig, da Unternehmensentscheidung
Beteiligte in der Planungsphase:
SüdbadenBus GmbH (SBG), UBC-Consulting,
CUBIC Transportation Systems Deutschland,
highQ Computerlösungen GmbH Freiburg, elomac Ebersberg
Beteiligte in der Betriebsphase:
SüdbadenBus GmbH (SBG), highQ Computerlösungen GmbH

 

Untersuchungen

 

keine

 

Anlass

 

  • SBG als innovatives Unternehmen vermarkten
  • Kostenreduktion notwendig
  • leichterer Zugang zum ÖPNV

 

Auswirkungen 

  • ÖPNV-Förderpreis 1999
  • geringere Kosten für Abfertigungshandling
  • kürzere Abfertigungszeiten
  • Personaleinsparung
  • Minimierung des Fuhrparks
  • permanent steigende Kundenakzeptanz
  • hohe Sicherheit
  • Problem: Electronic Ticketing-Lösungen sind meist noch Insellösungen für einzelne Verkehrsverbünde
  • Problem: mangelnde Abstimmung und wenig zukunftsweisende Richtungsentscheidungen bei den Verkehrsverbundunternehmen in Deutschland

 

Planungen

  • weitere Ausdehnung des Electronic Ticketing
  • Einführung von Ticketstationen (bargeldlose Automaten)
  • ggf. Einführung einer 4-Wochenkarte statt Monatskarte
  • ggf. Erweiterung der Funktionalität (z.B. UniKarte, SchwarzwaldCard, etc.)

 

 

Quelle: "Verkehrstelematik in Städten. Ein ADAC-Leitfaden für die
Praxis", Herausgeber: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC)
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